Wertgutachten für Immobilien
Was ein Wertgutachten leistet
Ein Wertgutachten ermittelt den Wert einer bebauten oder unbebauten Immobilie nach einem anerkannten Verfahren: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Verkehrswertverfahren, je nach Objektart und Zweck. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten von etwa 15 bis 25 Seiten, das den ermittelten Wert nachvollziehbar und Schritt für Schritt begründet.
Anders als eine grobe Online-Schätzung berücksichtigt ein Wertgutachten den tatsächlichen baulichen Zustand vor Ort, nicht nur Lage und Quadratmeterzahl. Das macht das Ergebnis deutlich belastbarer, etwa gegenüber Banken, Gerichten oder anderen Erben, die auf eine nachvollziehbare Begründung angewiesen sind.
Die vier Verfahren kurz erklärt
Je nach Immobilie kommt ein anderes Verfahren zum Einsatz. Das Vergleichswertverfahren nutzt tatsächliche Verkaufspreise ähnlicher Objekte, das Sachwertverfahren bewertet Grundstück und Bausubstanz einzeln, das Ertragswertverfahren orientiert sich an erzielbaren Mieteinnahmen, und das Verkehrswertverfahren ermittelt den allgemeinen Marktwert nach § 194 Baugesetzbuch.
Vergleichswertverfahren
Herangezogen werden tatsächlich erzielte Verkaufspreise ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage. Das setzt voraus, dass es genügend Vergleichsfälle gibt, deshalb passt das Verfahren vor allem zu Eigentumswohnungen und zu Reihenhäusern in größeren Siedlungen.
Sachwertverfahren
Grundstück und Bausubstanz werden getrennt bewertet. Geeignet für individuell gestaltete, selbst genutzte Häuser.
Ertragswertverfahren
Maßstab sind die erzielbaren Mieteinnahmen. Passend für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien.
Verkehrswertverfahren
Allgemeine Marktwertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch, oft in Kombination mit einem der anderen Verfahren.
Welches Verfahren im Einzelfall passt, hängt von Objektart, Nutzung und Anlass der Wertermittlung ab und wird vorab gemeinsam mit Ihnen abgestimmt, damit das Ergebnis später auch anerkannt wird.
Unterschied zu einer Online-Bewertung
Kostenlose Online-Rechner liefern eine grobe Orientierung anhand von Durchschnittswerten für die Lage. Der Unterschied zu einem Gutachten liegt weniger im Ergebnis als darin, wer es akzeptiert.
Online-Rechner
- Rechnet mit Durchschnittswerten für die Lage
- Keine Besichtigung, kein Blick auf den Bauzustand
- Feuchte, Reparaturstau und Besonderheiten fallen heraus
- Unverbindlich, ohne nachvollziehbare Herleitung
- Als Orientierung brauchbar, als Nachweis nicht
Schriftliches Wertgutachten
- Besichtigung vor Ort mit Lichtbildern und Messungen
- Bewertung des tatsächlichen baulichen Zustands
- Aussage zu Reparaturstau und weiterer Bebaubarkeit
- Jeder Rechenschritt schriftlich begründet
- Wird von Banken, Gerichten und Miterben anerkannt
Gerade bei Erbauseinandersetzungen, vor Gericht oder gegenüber einer Bank reicht eine unverbindliche Online-Schätzung meist nicht aus, hier wird ein schriftliches, begründetes Gutachten erwartet, das den Wert nachvollziehbar und im Streitfall auch belastbar herleitet.
So läuft die Wertermittlung ab
Dem Gutachten geht eine Objektbesichtigung mit Anfertigung von Lichtbildern voraus. Vor Ort wird unter anderem mit Messgeräten die Feuchtigkeit im Keller geprüft sowie der Zustand des Dachstuhls begutachtet. Das fertige Gutachten trifft auch Aussagen zu einem möglichen Reparaturstau und zur weiteren Bebaubarkeit des Grundstücks.
Da Feuchtigkeit und Schimmel den Wert einer Immobilie erheblich mindern können, profitieren Sie von unserer Doppelqualifikation als Schimmelpilzgutachter und Wertgutachter: Auffälligkeiten werden nicht nur vermerkt, sondern fachlich eingeordnet und im Gutachten korrekt bewertet.
Kosten eines Wertgutachtens
Die Kosten betragen 0,8 Prozent vom ermittelten Verkehrswert, mindestens jedoch 900,00 Euro. Die Mindestgrenze greift bei kleineren Objekten, ab einem Verkehrswert von 112.500 Euro liegt die Prozentrechnung darüber. Vier Beispiele zur Einordnung:
Der genaue Aufwand hängt zusätzlich vom Umfang des Objekts ab, etwa bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten oder gemischt genutzten Immobilien. Was Ihr Gutachten kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung.
Wann ein Wertgutachten sinnvoll ist
Ein Wertgutachten lohnt sich immer dann, wenn eine belastbare, nachvollziehbare Wertermittlung gebraucht wird: beim Verkauf zur realistischen Preisfindung, bei einer Finanzierung gegenüber der Bank, bei einer Erbauseinandersetzung zwischen mehreren Erben oder im Scheidungsfall zur fairen Aufteilung.
- Verkauf oder Kauf zur realistischen Preisfindung
- Finanzierung oder Umschuldung gegenüber der Bank
- Erbauseinandersetzung zwischen mehreren Erben
- Vermögensaufteilung im Scheidungsfall
- Interne Wertermittlung vor größeren Investitionsentscheidungen
In allen Fällen gilt: Ein schriftlich begründetes Gutachten wird von Banken, Gerichten und anderen Beteiligten deutlich eher anerkannt als eine unverbindliche Schätzung.
Wertgutachten anfragen
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Immobilie und den Anlass, wir nennen Ihnen den voraussichtlichen Aufwand, bevor Sie sich festlegen. Das gilt für ein einzelnes Wertgutachten ebenso wie für eine Kombination mit einer Bauzustandsberatung beim Hauskauf.
Ausführlich zur Immobilienbewertung – die vier Verfahren, benötigte Unterlagen, Ablauf und Honorar – finden Sie auf unserer eigenen Website dafür: immo-wertgutachter.eu. Dort steht auch, welches Verfahren bei Scheidung oder in einer Erbengemeinschaft angewandt wird.